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Einige Informationen
Gewalt gegen Frauen und Mädchen zählt zu den häufigsten Menschenrechtsverletzungen in der Welt. In Deutschland wurde 2004 vom Bundesministerium für Frauen, Senioren, Familie und Jugend eine repräsentative Untersuchung durchgeführt. Das Ergebnis: Mehr als 1/3 der in Deutschland lebenden Frauen und Mädchen über 16 Jahren erleben körperliche, seelische oder sexualisierte Gewalt, d.h. jede 3. Frau ist betroffen.
Häusliche Gewalt ist eine der größten Gesundheitsgefährdungen für Frauen (Feststellung des Europarats und der WHO).
Leben Kinder in der Familie, leiden sie massiv mit, wie eine Studie 2006 von Unicef zeigt. sie zeigen sowohl körperliche als auch psychische Auffälligkeiten, es besteht oft ein Therapiebedarf.
Die meisten Täter kommen aus dem Nahbereich: es sind die (Ex-)Partner, Ehemänner, Freunde, Väter, Söhne. Das größte Risiko, Opfer von Gewalt zu werden, haben Frauen und Mädchen bei Männern, die sie kennen. Dabei spielt weder die Bildung noch die Zugehörigkeit zu einer sozialen Schicht eine Rolle.
Was Frauen an Gewalt erfahren, ist sehr vielfältig: Beleidigungen, Beschimpfungen, ständige Erniedrigungen, Kontrolle von Geld und Kontakten, das Verbot, Freunde oder Verwandte zu treffen, Drohungen, Tritte, Schläge mit und ohne Gegenständen, Zerstörung von persönlichen Gegenständen, Vergewaltigung, Tötung.
Warum gehen Frauen nicht, wenn sie von ihrem Partner misshandelt werden? Es gibt viele Gründe: manche Frauen werden systematisch klein gemacht, bis sie sich nichts mehr zutrauen; Existenzangst: Wovon soll ich mich und die Kinder ernähren? Wovon eine Wohnung finanzieren? Skrupel, den Kindern den Vater zu nehmen; Angst vor der Drohung des Vaters, die Kinder zu entführen oder ihnen etwas anzutun…
Eine gute Grundlage zum Schutz von Frauen, die Gewalt erleben, ist das GWSCHG und das Polizeigesetz NRW, die seit 2002 in Kraft sind. Danach besteht ein öffentliches Interesse daran, Frauen vor Gewalt zu schützen und die Täter zur Verantwortung zu ziehen. Die Polizei kann einen Täter für 10 Tage der Wohnung verweisen. Während der Zeit kann die Frau in Ruhe über ihre weitere Lebensplanung nachdenken und sie in Angriff nehmen.
Im Rheinisch-Bergischen Kreis gab es in 2010 186 Polizeieinsätze wegen häuslicher Gewalt, die zu einer Strafanzeige führten.
Die Frauenberatungsstelle ist zuständig für die Interventionsberatungen nach häuslicher Gewalt. Frauen erhalten Informationen und Unterstützung für ihre weitere Lebensplanung.
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