Nachfolgend finden Sie einige Fragen, die uns in unserem Beratungsalltag häufig gestellt werden.
Was tun bei einer Trennung? Wovon soll ich leben, wo kann ich wohnen?
Grundsätzlich müssen Sie während der Trennungszeit (1 Jahr) keine offiziellen Schritte unternehmen, wenn Sie sich mit Ihrem Partner einig sind.
Wenn das nicht der Fall ist…
- Lebensunterhalt
Wenn Sie selbst nicht erwerbstätig sind, müssen Sie Ihren Anspruch auf Unterhalt für sich feststellen und Ihrem Partner gegenüber geltend machen. Sollten Sie keinen Anspruch haben, können Sie einen Antrag auf ALG 2 bei der Agentur für Arbeit stellen. Dort erhalten Sie Leistungen zum Lebensunterhalt und zu Ihren Mietkosten.
Der Unterhalt für Ihre Kinder ist vom Einkommen Ihres Mannes und dem Alter der Kinder abhängig, eine Übersicht gibt die Düsseldorfer Tabelle.
- Wohnung
I.d.R. besteht ein gemeinsamer Mietvertrag. Dann haben beide Parteien das Recht, in der Wohnung zu sein, es besteht kein Grund, einem die Wohnung zu verweigern. Das heißt: bei Streitigkeiten kann Ihr Partner Sie nicht vor die Tür setzen, Sie ihn aber auch nicht. Ausnahme: Eine Wegweisung bei häuslicher Gewalt durch die Polizei.
- Rechtliche Fragen
Häufig brauchen Sie zur Beantwortung einiger Ihrer Fragen eine Rechtsberatung. Bei der Wahl sollten Sie darauf achten, dass es sich um eine Fachanwältin für Familienrecht handelt. Bei geringem Einkommen können Sie bei dem Amtsgericht einen Beratungskostenhilfeschein erhalten, sie zahlen dann nur einen geringen Eigenanteil der Rechtskosten.
Einen guten Überblick über wichtige rechtliche Aspekte bei Trennung / Scheidung erhalten Sie auch in der Frauenberatungsstelle.
- Kinder
Wenn Sie Angst haben, weil Ihr Mann Ihnen droht, die Kinder weg zu nehmen, können Sie Unterstützung beim zuständigen Jugendamt erhalten. Scheuen Sie sich nicht, sich über Ihre Rechte und Möglichkeiten zu informieren.
An was muss ich denken bei einer Trennung?
- Persönliche Unterlagen, wie: Zeugnisse, Rentenunterlagen, Kontoauszüge, Sparbücher, Familienstammbuch, Geburtsurkunde und persönliche Unterlagen der Kinder, z.B. Geburtsurkunden, Zeugnisse, Impfpässe
- Fotokopien der Gehaltsbescheinigungen bzw. Bilanzen sowie aller Urkunden über Vermögenspositionen des Ehemannes wie Lebensversicherung, Aktien, Wertpapiere
- Informationen und Nachweise über bestehende gemeinsame Schulden sowie laufende Kosten wie Miete, Nebenkosten, Versicherungsbeiträge etc.
- Informationen über das gemeinsame Grundeigentum bzw. die erforderlichen Belege wie Grundbuchauszug, Grundsteuerbescheid etc. kopieren
- Im persönlichen Eigentum stehende Gegenstände wie Geschenke, Kleidung etc.
- Wenn es zu keiner Einigung über den Hausrat gekommen ist, können Sie notwendige Gegenstände, die Sie in etwa auch bei einer Gerichtsentscheidung erhalten würden, mitnehmen
- Klärung des Mietverhältnisses
- Klärung der Haftung für gemeinsame Schulden
- Klärung des Krankenversicherungsschutzes
- Wenn erforderlich, Auskunftssperre beim Einwohnermeldeamt und bei allen zuständigen Ämtern veranlassen
- Wenn erforderlich, Frauenverbände um Hilfe bitten und Rechtsanwältin einschalten
Was ist häusliche Gewalt?
Häusliche Gewalt umfasst
- Körperliche und sexuelle Misshandlung
- Beschimpfung, Demütigung und Bedrohung
- Isolierung und ökonomische Gewalt (z.B. Verhindern von Kontakten zu Freunden / Verwandten; Kontrolle über das Geld)
Der Täter hat das Ziel, Macht und Kontrolle auszuüben über den Menschen, mit dem er zusammenlebt.
Häusliche Gewalt gibt es in ehelichen / nichtehelichen Beziehungen und in sonstigen nahen Beziehungen, z.B. Mutter / Sohn.
Welche Auswirkungen hat häusliche Gewalt auf Kinder?
Viele Frauen bemühen sich, Misshandlungen vor den Kindern zu verbergen, um sie zu schützen und aus Scham. Wenn die Mutter schweigt, wagt auch das Kind nicht, dieses Thema anzusprechen. Oft glauben Kinder, am Streit der Eltern schuld zu sein und versuchen ihrerseits, jeden Fehler zu vermeiden und die Mutter bei Angriffen zu schützen. Merkt ein Kind, dass es nichts zu ändern vermag, wird es still und ängstlich oder auch extrem aggressiv. Weil Stress in der Familie das Kind überfordert, versucht es, mit Auffälligkeiten, das Interesse der Eltern wieder auf sich zu lenken.
Kinder, die Gewalt zwischen den Eltern erleben, sind in großer Gefahr, dieses Verhalten in ihren eigenen Beziehungen als Erwachsener zu wiederholen: der Junge als Täter, das Mädchen als Opfer.
Was tun bei häuslicher Gewalt?
Bei akuter Gefahr
- Sie können die Polizei rufen, die in kurzer Zeit bei Ihnen ist Tel. 110. Die Polizei hat die Möglichkeit, den Täter für 10 Tage der Wohnung zu verweisen, Sie können (mit Ihren Kindern) bleiben. In dieser Zeit darf der Mann die Wohnung nicht mehr betreten und muss den Schlüssel abgeben. Versucht der Mann trotz Wegweisung die Wohnung zu betreten, rufen Sie erneut die Polizei.
- Sie können in ein Frauenhaus gehen. Dort sind Sie sofort geschützt und sicher. Von dort können Sie dann in Ruhe weitere Schritte planen. Eine Übersicht freier Plätze in einem Frauenhaus finden Sie unter www.frauen-info-netz.de. Das Elisabeth-Frey-Haus in Köln ist Tag und Nacht besetzt, Tel. 0221 / 376490
Welche rechtlichen Möglichkeiten habe ich, um weiterhin in der Wohnung bleiben zu können?
Sie haben das Recht, die Verlängerung der Wegweisung beim Amtsgericht zu beantragen. Der Antrag muss innerhalb der 10 Tage erfolgen, in denen der Täter der Wohnung verwiesen ist. Das Gericht kann die Wegweisung um mehrere Monate verlängern.
Den Eilantrag können Sie:
- über eine/n Rechtsanwalt/ -anwältin oder
- persönlich beim Amtsgericht stellen
- schriftlich, per FAX an das Amtsgericht senden und im Original nach schicken.
Was stoppt Gewalt?
Er ändert sich nur, wenn sein bisheriges Verhalten ihm nicht mehr nützt, sondern schadet z.B.:
- wenn er Strafe oder Probleme am Arbeitsplatz fürchten muss,
- wenn ihn die Frau verlassen will.
Unterstützung bietet z.B. ein Anti-Gewalttraining, in dem der Täter sich mit seinen gewalttätigen Handlungen auseinander setzt und lernt, Verantwortung für sein Tun zu übernehmen und es zu ändern.
Was kann ich tun, bevor es zu einer Eskalation kommt?
Gewalttätigkeiten haben oft eine längere Entstehungsgeschichte. Wenn Sie das Gefühl haben, in Ihrer Partnerschaft Ihre Bedürfnisse ständig zurück stellen zu müssen, wenig Entscheidungsfreiheit zu haben, immer nachzugeben, sollten Sie die Möglichkeit einer Beratung nutzen z.B. in einer Frauenberatungsstelle oder Ehe- und Lebensberatungsstelle. So können Sie frühzeitig versuchen, Ihre Lebenssituation in bessere Bahnen zu lenken.